Eine Auszahlung einer Prop-Firm ist kein Kapitalertrag. Sie halten keine eigenen Futures-Positionen, die Konten sind simuliert. Sie erhalten eine vertragliche Vergütung des Unternehmens. Damit greift die Abgeltungsteuer in der Regel nicht, sondern sonstige Einkünfte oder Gewerbebetrieb. Dieser Text ist eine allgemeine Darstellung und ersetzt keine Steuerberatung.
Der Denkfehler, der fast alle betrifft
Wer in Deutschland mit Futures handelt, denkt zuerst an die Abgeltungsteuer: 25 Prozent, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, einbehalten von der depotführenden Stelle. Diese Logik passt auf ein eigenes Depot. Auf eine Prop-Firm passt sie vermutlich nicht.
Der Grund liegt im Vertrag, nicht in der Handelsstrategie. Sie eröffnen kein Konto bei einem Broker, Sie zahlen keine Margin ein, Sie halten keinen einzigen Kontrakt in eigenem Namen. Die Evaluierung und das finanzierte Konto laufen in einer simulierten Umgebung. Was Sie dort erzeugen, ist eine Leistungskennzahl, kein Vermögenszuwachs.
Kommt es zur Auszahlung, zahlt nicht der Markt, sondern das Unternehmen. Es erfüllt eine vertragliche Zusage, die an Ihr Ergebnis gekoppelt ist. Steuerlich ist das ein anderer Vorgang als ein Gewinn aus einem Termingeschäft, auch wenn die Zahl auf dem Bildschirm identisch aussieht.
Diese Unterscheidung trägt den Rest des Artikels. Sie entscheidet über die Einkunftsart, über die Verlustbehandlung und über die Frage, ob eine Gewerbeanmeldung im Raum steht.
Welche Einkunftsart in Betracht kommt
Wenn keine Kapitalerträge vorliegen, bleiben im Wesentlichen zwei Richtungen.
Sonstige Einkünfte kommen in Betracht, wenn die Tätigkeit gelegentlich bleibt. Jemand handelt unregelmäßig, nutzt ein einzelnes Konto, erhält ein- oder zweimal im Jahr eine Auszahlung und verfolgt daneben einen Beruf. Das Bild ist das einer Nebentätigkeit ohne feste Organisation.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb rücken näher, je mehr die Tätigkeit nach einem Betrieb aussieht. Die Merkmale, an denen sich das üblicherweise festmacht, sind Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Praktisch übersetzt: fester Zeitplan, mehrere Konten, wiederkehrende Auszahlungen über Jahre, Ausgaben für Plattform und Daten, ein Arbeitsplatz, der nur dafür existiert.
Zwischen beiden Bildern gibt es keine Zahl, ab der es kippt. Es gibt keinen Schwellenwert in Euro und keine Zahl an Auszahlungen, die automatisch ein Gewerbe auslöst. Entschieden wird nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall.
Deshalb endet dieser Abschnitt ohne Empfehlung. Wer regelmäßig handelt, sollte die Einordnung vor der ersten Auszahlung mit einem Steuerberater klären, nicht nach der dritten.
Verlustverrechnung bei Termingeschäften
In den vergangenen Jahren hat § 20 Abs. 6 EStG für viel Unruhe gesorgt. Die Vorschrift beschränkt, wie Verluste aus Termingeschäften im Privatvermögen mit anderen Einkünften verrechnet werden dürfen. Wer privat Futures handelt, kennt das Thema.
Bei einer Prop-Firm stellt sich die Frage anders. Ein Verlust auf einem simulierten Konto ist bei Ihnen kein Verlust aus einem Termingeschäft, weil Sie das Termingeschäft nicht abgeschlossen haben. Wirtschaftlich passiert etwas anderes: Das Konto bewegt sich in Richtung Max Loss Limit, und wenn es dort ankommt, ist es beendet. Es entsteht keine Auszahlung, aber auch kein steuerlich verwertbarer Verlust aus einem Termingeschäft.
Was bei Ihnen tatsächlich an Aufwand anfällt, sind andere Positionen: der Kaufpreis der Evaluierung, ein bezahlter reset, Plattform- und Datengebühren. Eine Cycle 50K kostet 172 $, ein reset 120 $. Ob und wie solche Ausgaben abziehbar sind, hängt erneut an der Einkunftsart und gehört fachlich geprüft.
Der praktische Schluss: Rechnen Sie nicht damit, ein verlorenes Evaluierungskonto wie einen Termingeschäftsverlust behandeln zu können. Die Konten sind bis zur Live-Stufe simuliert, und der Futures-Handel selbst birgt ein erhebliches Verlustrisiko.
Kleinunternehmerregelung und Gewerbeanmeldung
Kommt eine gewerbliche Einordnung in Betracht, folgen zwei Verwaltungsfragen.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Das Finanzamt erhält die Meldung und verschickt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Daraus ergeben sich die weiteren Pflichten, unter anderem die Gewerbesteuer, für die ein Freibetrag für natürliche Personen gilt.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft die Umsatzsteuer und knüpft an Umsatzgrenzen des vorangegangenen und des laufenden Jahres an. Die genauen Beträge wurden in den letzten Jahren mehrfach angepasst, deshalb steht hier keine Zahl: Prüfen Sie den aktuellen Gesetzestext oder fragen Sie Ihren Berater. Wichtig ist zusätzlich, dass die Leistung an ein ausländisches Unternehmen umsatzsteuerlich gesondert zu beurteilen ist. Auch das ist ein Punkt für die Beratung, keiner für eine Faustregel aus einem Blogartikel.
Bevor Sie hier etwas anmelden, klären Sie die vorgelagerte Frage: Liegt überhaupt ein Gewerbe vor? Eine voreilige Anmeldung schafft Pflichten, die bei gelegentlicher Tätigkeit womöglich gar nicht entstehen.
Was Sie ab der ersten Auszahlung dokumentieren
Unabhängig von der späteren Einordnung gilt eine Regel: Die Belege sammeln Sie ab dem ersten Tag, nicht rückwirkend im Frühjahr.
Bei StarTrading gibt eine Cycle 50K die erste Auszahlung ab einem Gewinn von 500 $ über dem buffer frei, gedeckelt bei 2.000 $. Der Mindestbetrag je Antrag liegt bei 500 $, der Split bei 90 Prozent zugunsten des Traders. Jede dieser Zahlungen erzeugt einen Beleg. Halten Sie zu jeder Auszahlung fest:
| Angabe | Warum sie zählt |
|---|---|
| Datum des Zuflusses | Maßgeblicher Zeitpunkt für die Zuordnung zum Jahr |
| Betrag in USD | Die Abrechnung erfolgt durchgängig in USD |
| Verwendeter Umrechnungskurs | Ohne Kurs ist der Euro-Betrag nicht nachvollziehbar |
| Zahlungsweg und Empfängerkonto | Zuordnung der Gutschrift zum Vorgang |
| Konto und Kontotyp | Verbindung zwischen Beleg und Handelskonto |
Zum Zuflusszeitpunkt: Maßgeblich ist üblicherweise der Tag, an dem der Betrag Ihnen zur Verfügung steht, nicht der Tag des Antrags. Zwischen Antrag und Gutschrift liegen einige Werktage, und über einen Jahreswechsel kann das den Unterschied machen.
Zur Umrechnung: Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht monatlich Umsatzsteuer-Umrechnungskurse. Welcher Kurs in Ihrem Fall der richtige ist, klären Sie mit Ihrem Berater. Entscheidend ist, dass Sie konsequent dieselbe Methode verwenden und sie dokumentieren.
Die Regeln zur Freigabe und zum Ablauf stehen in der Auszahlungsrichtlinie und auf der Seite zu Auszahlungen. Die Preise und Parameter der vier Kontotypen finden Sie unter Preise, die Details zur Cycle unter Cycle-Konto.
Der Rahmen, den dieser Text nicht ersetzt
Dieser Artikel beschreibt die Logik hinter der Frage, nicht die Antwort für Ihren Fall. Er ist eine allgemeine Darstellung und ausdrücklich keine Steuerberatung.
Die Einordnung hängt an Ihrer persönlichen Situation: Wohnsitz, Umfang der Tätigkeit, andere Einkünfte, Organisation, Dauer. Zwei Trader mit demselben Ergebnis können unterschiedlich behandelt werden, weil ihre Tätigkeit unterschiedlich aussieht. Auch die Rechtslage und die Verwaltungspraxis zu neuen Geschäftsmodellen entwickeln sich weiter.
Der sinnvolle nächste Schritt ist ein Gespräch mit einem Steuerberater, am besten bevor die erste Auszahlung ausgelöst wird. Bringen Sie den Vertrag mit, die Beschreibung des simulierten Umfelds und eine Übersicht Ihrer geplanten Tätigkeit. Mit diesen Unterlagen lässt sich die Einkunftsart sauber klären, statt sie später zu korrigieren.
Und zur Einordnung des Produkts selbst: Evaluierungs- und finanzierte Konten sind bis zur Live-Stufe simuliert. Der Handel mit Futures ist mit einem erheblichen Verlustrisiko verbunden. Nichts in diesem Text ist eine Zusage auf Erträge.
Quellen
- Gesetze im Internet, Einkommensteuergesetz: amtlicher Volltext, unter anderem zu Kapitalerträgen, sonstigen Einkünften und zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften.
- Bundesministerium der Finanzen, bmf.bund.de: veröffentlicht die monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse sowie Schreiben zur Auslegung der Einkunftsarten.
- Bundeszentralamt für Steuern, bzst.de: Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Steuerinformationen für Privatpersonen und Unternehmen.
- CME Group, Handelszeiten: Sitzungszeiten der Futures-Märkte, auf die sich die Handelstage und damit der Zeitpunkt eines Ergebnisses beziehen.
Simulierte Konten bis Live. Der Handel mit Futures birgt ein erhebliches Verlustrisiko.